Multi-Stakeholder-Briefing | 24.04.2023
EU Lieferkettengesetz: Nachhaltigkeit auf die Gehaltsliste setzen
Wie können wir CEOs von Unternehmen dazu motivieren, mehr für den Planeten zu tun? Unser jüngstes Multi-Stakeholder-Briefing mit dem Titel „Putting Sustainability on the Payroll“ (Nachhaltigkeit auf die Gehaltsliste setzen), das von einem breiten Spektrum von Unternehmen, Investoren, Führungskräften und gemeinnützigen Organisationen unterstützt wird, zeigt, wie wichtig es ist, sich Gedanken darüber zu machen, wie die Vergütung von Geschäftsführer*innen deren Entscheidungsfindung beeinflussen und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten lenken kann.
Zahlreiche Unternehmen in der EU beziehen Nachhaltigkeitskriterien in die Vergütung von Führungskräften ein, da sie wissen, dass dies ihnen hilft, Nachhaltigkeitsrisiken zu bewältigen, sich an Marktveränderungen anzupassen und ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu mindern. Es ist jedoch ein Eingreifen der Politik erforderlich, um sicherzustellen, dass solche Praktiken von mehr Unternehmen systematisch angewandt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und um zu gewährleisten, dass die Vergütungspolitik wirksam ist.
Die bevorstehende EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) bietet allen größeren Unternehmen in der EU die einmalige Gelegenheit, einen bedeutenden Teil der Bonuszahlungen an die Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens zu koppeln. Angesichts ihrer Bedeutung wird diese Politik von vielen verantwortungsbewussten Unternehmens- und Investorengruppen unterstützt.
In diesem Briefing stellen wir vier Schlüsselempfehlungen für eine wirkungsvolle und effektive Richtlinie über die Sorgfaltspflicht für nachhaltige Unternehmen vor:
Um Unternehmensleiter*innen wirksam zu motivieren, der Nachhaltigkeit Priorität einzuräumen, ist es wichtig, einen bedeutenden Anteil ihrer variablen Vergütung an die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens zu koppeln. Diese Verbindung sollte als fester Bestandteil der Richtlinie explizit gemacht werden und an die Verantwortung der Geschäftsführer für die Durchführung der Sorgfaltspflichten des Unternehmens und die Umsetzung von Umweltumstellungsplänen gebunden sein.
Die Richtlinie sollte klarstellen, dass die Verpflichtung zur variablen Vergütung für alle Unternehmen gilt, die in den Anwendungsbereich fallen, indem Verweise auf bestehende Praktiken (z. B. Verpflichtung gilt nur für Unternehmen, die bereits Nachhaltigkeitsziele mit der Vergütung von Direktoren verknüpfen) und alle zusätzlichen Schwellenwerte gestrichen werden.
Die Richtlinie muss klarstellen, dass ein sinnvoller Anteil der variablen Vergütung an Klima- und andere materiell relevante Nachhaltigkeitsziele geknüpft werden sollte. Ein solcher Ansatz sollte dazu führen, dass die variable Vergütung von Direktoren die Notwendigkeit widerspiegelt, die finanziellen und die Nachhaltigkeitsziele von Unternehmen gleichwertiger zu gestalten, Nachhaltigkeitsaspekte auf sinnvolle Weise in die Vergütungspolitik einzubeziehen und Möglichkeiten des Greenwashing zu begrenzen.
Die für die Vergütungspolitik verwendeten Nachhaltigkeitskriterien sollten das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeit abdecken. Die derzeitigen Vorschläge beschränken sich auf Klimaziele, während ein kohärenter und wirksamer Ansatz eine stärkere Verknüpfung mit den allgemeinen und spezifischen Verpflichtungen gemäß Artikel 25 und 26 erfordert. Nachhaltigkeitsbezogene Vergütungspolitik sollte auf einer breiteren Palette detaillierter und messbarer Kriterien beruhen, was den Unternehmen mehr Rechtsklarheit bei der Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen verschaffen würde.
Lesen Sie unser vollständiges Briefing.
Bildnachweis: Cassie Matias