15.03.2024

EU-Staaten stimmen für stark abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Am 15. März wurde eine deutlich abgeschwächte Version des EU-Lieferkettengesetzes im Ausschuss der Ständigen Vertreter*innen des Rates der Europäischen Union (COREPER) verabschiedet. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass die Richtlinie noch vor den Europawahlen im Juni angenommen wird. Trotz anhaltender Bemühungen seitens der Wirtschaftslobby und verbundener Parteien, das Gesetz zu Fall zu bringen, gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft durch einen stark abgeschwächten Kompromissvorschlag, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das EU-Lieferkettengesetz zu gewinnen. Bundesminister Martin Kocher enthielt sich der Stimme, was im Widerspruch zur im Dezember 2023 im Trilog-Verfahren gefundenen Einigung steht.

Die Einschnitte in dem neuen Gesetzesvorschlag sind erheblich. Das Gesetz soll nun erst ab 2032 in vollem Umfang gelten – und das auch nur für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Dadurch gilt das EU-Lieferkettengesetz nur noch für etwa 5.500 Unternehmen in der EU und somit nur noch für ein Drittel der Unternehmen, die ursprünglich erfasst werden sollten. Auch wurden die Sorgfaltspflichten für die nachgelagerte Lieferkette weiter eingeschränkt, was beispielsweise die Verwendung von Pestiziden oder die Entsorgung von Abfällen betrifft.

In den kommenden Wochen muss sich das Europäische Parlament zur neuen Kompromissversion positionieren, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

Trotz der abgeschwächten Formulierung kann das Gesetz dennoch als Erfolg im Sinne des Gemeinwohls und der ökonomischen Interessen gewertet werden, da es einen wichtigen Schritt zur Sicherung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der globalen Lieferketten darstellt.