EmpCo-Richtlinie:
Die Gemeinwohl-Ökonomie stellt sich auf neue EU-Anforderungen ein

Ab 27. September 2026 gelten neue EU-Mindeststandards für die Nachhaltigkeitskommunikation – die Gemeinwohl-Ökonomie | ECOnGOOD reagiert proaktiv und schafft rechtssichere Strukturen.

Eine Information der GWÖ-Auditor*innen und -Berater*innen aus dem DACH-Raum und Luxemburg

Online-Informationsveranstaltungen

19. Juni 2026, 10:30 – 11:30 Uhr und am
26. Juni 2026, 10:30 – 11:30 Uhr

Einwahllink

Die Empowering Consumers Directive (EmpCo, EU 2024/825) wird ab dem 27. September 2026 verbindlich in der gesamten Europäischen Union angewendet. Ohne Übergangsfrist müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskommunikation an neue, strenge Mindeststandards anpassen. Die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich.

Was ist die EmpCo – und warum ist sie relevant?

Die EmpCo schützt Verbraucher*innen vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen. Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „sozial verantwortlich“ sind künftig nur noch zulässig, wenn sie inhaltlich präzisiert, nachweisbar und überprüfbar sind. Die Richtlinie betrifft nicht nur klassische Werbung, sondern alle öffentlich zugänglichen Informationen – Websites, Berichte, Social Media und Selbstdarstellungen eingeschlossen.

Zusätzlich tritt am 2. Juni 2026 die ESG-Rating-Verordnung (EU 2024/3005) in Kraft. Sie reguliert differenzierte Bewertungssysteme wie das Punktesystem der Gemeinwohl-Bilanz und stellt uns vor weitere organisatorische Herausforderungen.

Wir handeln proaktiv: Neue Strukturen für rechtssichere Audits

Wir haben bereits reagiert und konkrete Lösungen auf den Weg gebracht:

  • Gründung einer eigenständigen Audit-GmbH (geplant zum 1. August, spätestens 1. September 2026)
  • Zusammenarbeit mit der staatlich akkreditierten Zertifizierungsstelle SystemCert zur Ausstellung EmpCo-konformer Zertifikate
  • Überarbeitung der ECOnGOOD-AGB (in Kraft seit 31. März 2026) zum Schutz der Partnerorganisationen

Das Kerngeschäft der Gemeinwohl-Ökonomie | ECOnGOOD – die Gemeinwohl-Matrix und die Gemeinwohl-Bilanz – bleibt dabei unverändert. Was sich ändert, sind die regulatorischen Rahmenbedingungen und die Prozesse rund um das Audit und die externe Kommunikation.

Was bedeutet das für gemeinwohl-bilanzierte Unternehmen?

Unternehmen, die eine Gemeinwohl-Bilanz erstellt haben oder ein Audit anstreben, sollten jetzt handeln:

  • Label-Nutzung überprüfen: Das ECOnGOOD-Label darf nicht produktbezogen eingesetzt werden. Eine Nutzung nach dem 27. September 2026 kann derzeit nicht garantiert werden.
  • Nachhaltigkeitskommunikation präzisieren: Pauschale Aussagen müssen auf Konformität geprüft und präzisiert werden.
  • Laufende Audits klären: Mit den Auditor*innen eine der vier verfügbaren Handlungsoptionen abstimmen (siehe Stellungnahme, Abschnitt 6, Download unter »Aktuelle Infos«).