
Die Gemeinwohl-Bilanz ist ein Instrument, das eine wertorientierte, ethische Wirtschaft fördert. Ihre Wirkung und Bedeutung geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, um auch in Zukunft höchstmögliche Standards zu gewährleisten. Verbraucher*innen suchen nach fairen und nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen. Die Europäische Union sowie Regierungen und politische Parteien in ganz Europa haben die GWÖ als ein wirksames Instrument anerkannt, um Verbraucher*innen, Regulierungsorganisationen und anderen Interessengruppen mehr Transparenz zu bieten.
Bis zu einem gewissen Grad hat die Gemeinwohl-Bilanz die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) bereits auf eine neue Ebene gebracht. Dies liegt zum Teil daran, dass sie umfassend konzipiert wurde, aber auch daran, dass sie das einzige Bewertungsinstrument ist, das es Verbraucher*innen und anderen Interessengruppen ermöglicht, den Beitrag eines Unternehmens zu Gesellschaft und Umwelt zu bewerten. Gemeinwohl-Pioniere sind zur treibenden Kraft für gesellschaftspolitische Entwicklungen und die zukünftige Wirtschaftspolitik geworden.
Europäische Union
Mit der GWÖ zu einem europäischen Ethikmarkt
Die Anerkennung der Verdienste der Wirtschaft für das Gemeinwohl durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist wegweisend. Auf seiner Plenartagung am 17. September 2015 verabschiedete der EWSA mit einer Mehrheit von 86% eine Stellungnahme zum Thema „Wirtschaft für das Gemeinwohl“. Das Ergebnis dieser Abstimmung war auch eine klare Anweisung an die Europäische Kommission: Im Rahmen der erneuerten Strategie der nichtfinanziellen Berichterstattung sollen diejenigen Unternehmen belohnt werden, die eine höhere ethische Leistung nachweisen können. Auf Anfrage der Europäischen Kommission antwortete der EWSA 2017 mit einer erläuternden Stellungnahme zum Thema „Neue nachhaltige Wirtschaftsmodelle“, in der die GWÖ erneut zweimal erwähnt und auf die Stellungnahme von 2015 verwiesen wurde.
EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung
Im Februar 2022 nimmt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die mit der Erarbeitung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) für die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie CSRD beauftragt ist, die Gemeinwohl-Ökonomie als eine von 13 neuen Mitgliedsorganisationen auf. Gemäß der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (2014/95/EU) sind Großunternehmen seit 2017 dazu verpflichtet nichtfinanzielle Informationen offenzulegen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz der Geschäftstätigkeiten einer Organisation und deren Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerfragen, zu erhöhen.
Vereinte Nationen
Im Jahr 2017 wurde die Gemeinwohl-Ökonomie vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen zum ersten Mal eingeladen, ihr Konzept vorzustellen. Im Jahr 2019 wurde in einem Arbeitspapier des UN-Forschungsinstituts für soziale Entwicklung (UNRISD) mit dem Titel „Sustainable Development Impact Indicators for Social and Solidarity Economy“ auf das GWÖ-Modell Bezug genommen.

Christian Felber und Diego de Isabel la Moneda
beim Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss in Brüssel.
Nationale Ebene
Politische Entscheidungen und Gesetze zur Unterstützung der GWÖ wurden bereits in mehreren Ländern getroffen.
Christian Felber wurde im Jahr 2016 als Experte für die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung in den Deutschen Bundestag eingeladen. Im Jahr 2019 reichten die deutschen Grünen den ersten Antrag zur Unterstützung der Gemeinwohl-Ökonomie beim Bundestag in Berlin ein.
Erfahren Sie mehr über bereits bestehende Gemeinwohl-Gemeinden und aktuelle Prozesse im Rahmen der Entwicklung eines Gemeinwohl-Kompasses bzw. eines Gemeinwohl-Produkts.