Positionspapier | September 2022
GWÖ-Position zur EU-Richtlinie CSDDD | Lieferkettengesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit
Die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) begrüßt, dass mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), eine EU-weit harmonisierte Regulierung von Wertschöpfungsketten auf den Weg gebracht wurde. Der vorliegende Kommissionsvorschlag muss jedoch deutlich geschärft werden, um zu einer robusten und ehrgeizigen Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit zu werden.
Aus Sicht der Gemeinwohl-Ökonomie greift die CSDDD an folgenden Stellen zu kurz:
- Die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit sollte die gesamte Wertschöpfungskette (vor- und nachgelagerte Bereiche) auf risikobasierte und verhältnismäßige Weise abdecken.
- Die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit sollte sich auf alle Menschenrechts- und Umweltauswirkungen (einschließlich Klima) erstrecken, wie sie in den internationalen Abkommen, auf die sich der Richtlinienvorschlag bezieht, vorgesehen sind.
- Die Sorgfaltspflicht für Nachhaltigkeit (und die Berichterstattung darüber) sollte auf alle Unternehmen ausgedehnt werden, die der Pflicht zur Finanzberichterstattung unterworfen sind.
- Die Due-Diligence-Prüfung der Nachhaltigkeit sollte die Perspektive der Betroffenen aufgrund ihrer Betroffenheit und eine sinnvolle Konsultation der Stakeholder in allen Phasen der Due-Diligence-Prozesse berücksichtigen.
- Die Unternehmensvorstände sollten verpflichtet werden, Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen in ihre Unternehmensstrategie, ihr Risikomanagement, ihre Kontroll- und Compliance-Systeme zu integrieren.
- Die variable Vergütung von Vorstandsmitgliedern sollte an die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens gekoppelt sein.
- Die Beweislast muss beim Unternehmen liegen, um nachzuweisen, ob es vernünftig gehandelt hat oder nicht.
Das Modell der Gemeinwohl-Ökonomie als Standard nutzen
Die Gemeinwohl-Ökonomie legt mit ihrer Gemeinwohl-Bilanz ein konkretes Tool zur Erfassung unternehmerischen Mehrwerts vor. Eingebettet ist die Bilanz in die Gemeinwohl-Ökonomie, ein Modell, das das Gemeinwohl, d. h. das Wohlergehen der Menschen und die Achtung vor allem Leben, zu seinem obersten Ziel und Zweck erklärt und auf vier ethischen Säulen aufbaut: Menschenwürde, Solidarität und soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, Transparenz und Partizipation.
Bislang haben mehr als 1.000 Organisationen, vor allem Unternehmen, aber auch Schulen, Universitäten, Gemeinden und Städte, unsere Gemeinwohl-Bilanz als Mittel zur Änderung ihrer Geschäftspraktiken und zur Durchführung ihrer „nichtfinanziellen“ Berichterstattung genutzt, auch um ihre Verpflichtungen im Rahmen der aktuellen Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung nachzukommen.