Politische Empfehlungen zu Artikel 15 „Bekämpfung des Klimawandels“ der vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen
In Anbetracht der Schwere des Klimawandels und des kurzen Zeitrahmens, der verbleibt, um Maßnahmen zu ergreifen, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, ist es wichtig, dass die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD), dem Lieferkettengesetz, keine rechtlichen Unklarheiten hinsichtlich der Verpflichtungen von Unternehmen in Bezug auf den Klimawandel aufkommen lässt. Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) bietet bereits eine Grundlinie für Kohärenz. Die CSDDD sollte nicht hinter diese Grundlage zurückfallen, damit beide Gesetzgebungen die Wirksamkeit der jeweils anderen unterstützen.
Siehe dazu die gemeinsame politische Empfehlung folgender Organisationen: