Die EU hat sich im Sommer auf eine überarbeitete Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geeinigt, die Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, mit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder börsennotierte Unternehmen verpflichtet, offenzulegen, wie sich ihr Wirtschaften auf Mensch und Natur auswirkt. Das vornehmliche Ziel dabei ist es, die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen, die erstmals anhand gesetzlicher Standards überprüft wird, zum Maßstab ihres Markterfolges zu machen. Voraussichtlich ab Dezember 2022 müssen die Vorgaben der EU dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Gemeinwohl-Bilanz: Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Zukunftskompetenz
Die Gemeinwohl-Ökonomie sieht in der Orientierung an der Gemeinwohl-Bilanz bei der Umsetzung in nationales Recht die höchste Wirksamkeit für einen Systemwandel und startet dazu eine internationale Kampagne.
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